


Fälligkeit der Nutzungsentschädigung
Die Nutzungsentschädigung ist im Voraus fällig.
Bei Dauernutzungsverhältnissen spätestens bis zum 3. Werktag eines Monats, andernfalls spätestens 2 Wochen vor Beginn des ersten Veranstaltungstages. Als Rechnung gilt die Rechnungsnummer wie im Vertrag oben angegeben.
Stornierung
Eine Stornierung ist bis 4 Wochen vor der Veranstaltung möglich, hierbei wird jedoch eine Bearbeitungsgebühr von 35 € zzgl. MwSt einbehalten/fällig. Bei späterer Stornierung werden 50% der Gebühr fällig, es sei denn es findet sich ein Ersatz.
Kündigungsfrist
Eine Kündigungsfrist der Dauernutzung beträgt von beiden Seiten 3 Monate.
Schlüssel
Dem Nutzer / der Nutzerin werden Schlüssel für den Raum und die Küche (gemeinsamer Schlüssel), für den Treppenhauseingang und das Tor zum Hinterhof ausgehändigt. Bei Verlust eines Schlüssels trägt der Nutzer / die Nutzerin die gesamten Kosten für den Austausch des zugehörigen Schlosses und der Schlüssel aller Nutzer/innen. Bei Beendigung des Nutzverhältnisses sind die Schlüssel wieder abzugeben.
Datenschutz
Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass für die ausschließlich interne Verwaltung personenbezogene Daten wie Adresse, Telefonnummern und email-Adresse des Nutzers /der Nutzerin gespeichert und verarbeitet werden dürfen.
